GeCoBi verlangt die gemeinsame elterliche Verantwortung für alle Eltern

GeCoBi verlangt die gemeinsame elterliche Verantwortung für alle Eltern

Der Bundesrat hat am 16. Dezember von den Vernehmlassungsantworten zum Gesetzentwurf für die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung Kenntnis genommen. Er will lediglich am gemeinsamen Sorgerecht nach einer Scheidung festhalten; ledige Väter müssten es bei Gericht beantragen. GeCoBi hat dazu in einem Communiqué Stellung genommen:

Der Vorstand der schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) begrüsst, dass der Bundesrat sowohl an der gemeinsamen elterlichen Sorge nach einer Scheidung der Eltern wie auch an der Strafbarkeit von Besuchsrechtsverweigerungen festhalten will.

Jedoch befremdet uns, dass der Bundesrat an der Benachteiligung von ledigen Vätern und ihren Kindern festhalten will. Die Aufhebung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes war in der Vernehmlassung – entgegen den Aussagen in der Medienmitteilung – mehrheitlich begrüsst worden. Bei ledigen Vätern soll es nach dem Willen des Bundesrates nur ein gemeinsames Sorgerecht geben, wenn die Mutter (die es von Geburt des Kindes an automatisch hat) damit einverstanden ist oder ein Gericht einem entsprechenden Antrag des Vaters stattgibt. Weil ein im Gesetz festgeschriebener automatischer Ausschluss von ledigen Vätern vom Sorgerecht einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot darstellt, hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) vor zwei Wochen Deutschland verurteilt. Wir können nicht nachvollziehen, weshalb nun in dieser Frage erneut eine systematische Benachteiligung von Vätern stattfinden soll. Auch sind wir überzeugt, dass der EGMR eine solche Regelung ebenfalls als Diskriminierung taxieren würde und das Gesetz erneut abgeändert werden müsste.

Die elterliche Sorge ist zunächst ein Recht der Kinder, das Recht nämlich, umsorgt zu werden. Ebenfalls ist der gleichwertige Bezug zu beiden Elternteilen ein grundlegendes Recht der Kinder gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention.

Den betroffenen Kindern ist es herzlich egal, in welcher rechtlichen Beziehung ihre Eltern zueinander stehen. Wichtig für sie ist, dass sie mit beiden Eltern eine stabile Beziehung leben und beide für sie da sind. Mit der von GeCoBi propagierten gemeinsamen elterlichen Verantwortung (die in vielen Bereichen über das rein legalistische Konzept des gemeinsamen Sorgerechtes hinausgeht) lassen sich die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Kinder die Trennung ihrer Eltern möglichst gut verarbeiten.

Die Gesetze werden nicht vom Bundesrat, sondern im Parlament gemacht. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die National- und Ständeräte eine Lösung verabschieden werden, die ohne Diskriminierungen auskommt.

Communiqué Bundesrat

Vernehmlassungsantworten

Über den Autor

Oliver Hunziker administrator

German