Unterhaltsrecht

Keine Spur von Rechtssicherheit bei der Unterhaltsberechnung für Kinder

Die Fachwelt ist sich einig: Das neue Unterhaltsgesetz wird alles andere als einheitlich angewandt. Universelle Unterhaltsberechnungs-Methoden und gute Werkzeuge dafür finden kaum Anwendung. Der Willkür steht damit Tür und Tor offen.

Geläufig sind Methoden, die anhand von Beispielen definiert sind, sich jedoch nicht immer universell anwenden lassen. Damit soll Einzelfallgerechtigkeit gewährleistet sein. Betroffene erleben aber, dass für jeden Fall neue Regeln erfunden werden. Es gibt Fachleute, die das wegen angeblicher Komplexität unumgänglich finden. Jedes Gericht ist frei. In diesem Nebel freuen sich die Anwälte. Verunsicherung über Unterhalt ist bei betroffenen Eltern an der Tagesordnung.

Warum der Schlamassel?
Das Gesetz bietet keine Hilfe für die Unterhaltsberechnung. Es enthält keine Regeln, lässt beim Betreuungsunterhalt alles offen. Zudem enthält es Widersprüche.

Beispiele aus der Praxis:
Im Unterhaltsrechner des Obergerichts Zürich ist der Betreuungsunterhalt eine Eingabe welche als Basis für die Berechnung dient, nicht ein Resultat der Berechnung. Man muss dort auch wissen, wer zahlungspflichtig ist, bevor man mit Eintragen beginnen kann.

  • Bei der Methode des Berner Obergerichts muss man Überschüsse „intelligent“ verteilen.
  • Es kommt vor, dass Eltern, die einig vor Gericht gehen, ein zweites mal antraben müssen, um die Unterhaltsberechnung zu überarbeiten.
  • In Luzern muss eine Mutter schon bei einem dreijährigen Kind voll erwerbstätig sein, wenn sie nie mit dem Vater zusammengelebt hat. In Zürich erst, wenn es sechszehn Jahre alt ist.
  • In St. Gallen und bei anderen Gerichten werden Pauschalen angewandt und es wird nicht berücksichtigt, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen.
  • Die genaue Aufteilung der Betreuung fliesst meistens nicht in die Berechnung ein.
  • Das Bezirksgericht Zürich spricht die Kinderzulage bei alternierender Obhut allein der Mutter zu.

Selbstverständlich
muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Wenn aber zwei Gerichte den selben strittigen Fall anschauen, dürften nicht komplett verschiedene Resultate entstehen. Natürlich besteht immer ein Ermessenspielraum. Bei diesem Gesetz gibt es aber ausser dem Ermessensspielraum gar nichts! Selbstverständlich bringt die Gesetzesrevision Neuerungen, die wir begrüssen: Das neue Gesetz nimmt beide Eltern gleichermassen in die Pflicht und alternierende Obhut muss geprüft werden.

Bei der Unterhaltsberechnung für Kinder fordern wir

  • Einheitliche Regeln statt Pauschalen und Willkür
  • Berücksichtigung
    • welcher Kinderanteil bei welchem Elternteil anfällt (z.B. Grundbedarf, Wohnen, Kinderzulage)
    • der Aufteilung der Betreuung
    • wie weit Betreuung erwerbsverhindernd ist
    • von Halbgeschwistern
  • Einzelfallgerechtigkeit durch universelle Berechnungsmethode
  • Passendes Werkzeug mit transparentem Resultat

Wir empfehlen
Unsere Organisationen verwenden eine Methode mit zugehörigem Werkzeug, die gut dokumentiert und unter www.kinderalimente.ch für jedermann für einen Test kostenlos verfügbar ist. Sie erfüllt aktuell als einzige unsere Forderungen.

German