Worum es geht

Kindern ist der Zivilstand ihrer Eltern grundsätzlich egal. Sie wünschen sich, dass Vater und Mutter zusammen sind. Wenn dies nicht mehr möglich ist, wollen sie in aller Regel eine lebendige Beziehung zu beiden Elternteilen bewahren.

Die gemeinsame elterliche Verantwortung (geV) ist eine Weiterentwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge (geS). Der Begriff Verantwortung betont, dass Eltern gegenüber ihren Kindern eine Reihe von Rechten und Pflichten haben, die sie weder aufgeben noch ihnen genommen werden können – auch nicht bei einer Trennung oder Scheidung.

Während sich die geS auf die rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter beschränkt, umfasst die geV auch die konkrete lebensweltliche Gleichstellung der Eltern im Alltag des Kindes. Vater und Mutter haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern – unabhängig von ihrem Zivilstand.

Die Gleichstellung von Mutter und Vater ist jedoch kein starres Dogma, sondern der Ausgangspunkt für die Entwicklung individueller Lösungen, welche die Fragen rund um die Betreuung der Kinder während und insbesondere nach dem Zusammenleben der Eltern regeln.

Bei Trennungen sind häufig starke Emotionen im Spiel, die eine sachliche Auseinandersetzung erschweren oder gar verunmöglichen. Deshalb sollen Eltern in Trennungssituationen von kompetenten Drittpersonen unterstützt werden. Mit ihnen sollen die Eltern tragfähige Lösungen für die Kinderbetreuung und den Unterhalt nach einer Trennung erarbeiten und lernen, trotz einer Trennung im Interesse der Kinder wieder zu kooperieren.

Unser Gesetzentwurf beruht auf diesen Grundsätzen: Vollständige Gleichstellung von Mutter und Vater im Recht und im Alltag – dies als Ausgangspunkt für individuelle Lösungen, die den Lebensumständen der Betroffenen angepasst sind. Dafür sollen die Betroffenen die Unterstützung von Fachleuten erhalten. Es hat sich (z.B. in Deutschland) gezeigt, dass die geS die Spannungen rund um die Nachtrennungs-Beziehung nicht wirklich löst, sondern sich die Probleme häufig auf die Ebene der Obhut verlagern.

Die Grundsätze der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sind einfach und ermöglichen auch in schwierigen Situationen massgeschneiderte Lösungen. Sie haben sich bereits im Ausland (z.B. Kalifornien, Deutschland) bestens bewährt. So hat beispielsweise die Cochemer Praxis, mit der Scheidungsfälle in interdisziplinärer Zusammenarbeit geregelt werden, in den mehr als zehn Jahren ihres Bestehens eine Erfolgsquote von praktisch 100 Prozent.

Die geV ist einfach, praxisbezogen und auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten. Ein Erfolgsmodell!

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