Eltern-Kind-Kontakte während der Coronakrise

Können getrennt lebende Elternteile ihre Kinder auch in diesen Zeiten sehen?

Updates:

  • 03. April 2020   KOKES und BAG veröffentlichen Stellungnahmen zum inländischen Besuchsrecht
  • 23. April  2020  SEM veröffentlicht Weisung zum grenzüberschreitenden Besuchsrecht.
  • 11. Februar 21    KOKES aktualisiert ihre Information

Klar ist mittlerweile, dass Besuchskontakte auch in dieser Zeit weiterhin möglich und erlaubt sind.
Sowohl in der Schweiz als auch in den umliegenden Ländern wurde dies mittlerweile eindeutig bestätigt. Sofern keine Krankheit oder Infektion vorliegt, sollen Kontakte im Rahmen des Besuchsrechtes unverändert möglich bleiben. Corona allein ist also kein Grund für eine Verweigerung des Kontaktes. Natürlich appellieren auch wir an die Vernunft der  Eltern, sich genau zu überlegen, ob ein Kontakt ein gesundheitliches Risiko darstellt oder nicht. Trotzdem muss aber klar sein, dass diese Kontakte ein sehr hohes und wichtiges Gut sind – sie sind daher unbedingt schützenswert.

Begleitetes Besuchsrecht
Eine grosse Schwierigkeit ist, dass aktuell alle Besuchstreffs, sowie alle begleiteten Angebote nicht verfügbar sind. Eltern welche ihre Kinder unter solchen Bedingungen sehen, haben daher momentan grosse Schwierigkeiten.

Binationale Familien
Auch für binationale Familien sieht es leider aktuell düster aus. Grenzübertritte zwecks Wahrnehmung des Kontaktrechtes sind offensichtlich nicht möglich, weder aus der Schweiz noch in die Schweiz. Es wird auf das übergeordnete Interesse verwiesen. 

Das ist zwar nachvollziehbar, trotzdem müssen hier Lösungen gefunden werden. Gerade wenn diese Krise längere Zeit dauern sollte, können wir die Beziehungen zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern nicht einfach auf Eis legen.

Wichtig ist auch, dass gerade in dieser Zeit besonders auf die potentielle Gefahr der Entfremdung geachtet wird. Werden Kontakte zwischen Kind und Elternteil unterbrochen, kann eine bewusste oder unbewusste Entfremdung sehr schnell wirksam werden. Auch hier sind die Behörden aufgefordert, besonders achtsam zu sein.

Aktivitäten von GeCoBi

Informationen zum Besuchsrecht innerhalb der Schweiz
Laufend aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG
Positionspapier der KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz)

Informationen zum grenzüberschreitenden Besuchsrecht
Am 16. April hat das Staatssekretariat für Migration SEM eine präzisierte Weisung herausgegeben.
Darin wird explizit die Einreise in die Schweiz zum Zweck der Wahrnehmung des Besuchsrechtes erlaubt.
Hier geht es zur Weisung

Artikel in der Schweizer Illustrierte

Aktuelle Informationen zu Besuchskontakten
Deutschland (Quelle: Väteraufbruch für Kinder)
Österreich (Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Wissenschaftliche Texte
Frankreich: Confinement: que faire pour les enfants?

German