10% Kontaktabbrüche von Trennungs- und Scheidungskindern zu einem Elternteil

Trotz der beiden Revisionen des Sorge- und Unterhaltsrechts, welche gemäss Parlamentsauftrag das Kernanliegen verfolgte, die gemeinsame Elternschaft von Trennungseltern zu fördern, verlieren nach wie vor rund 10 Prozent aller Trennungs- und Scheidungskinder in der Schweiz den Kontakt zu einem Elternteil – in über 90 Prozent der Fälle zum Vater.

Während das Bundesgericht mit zwei mutigen Leitentscheiden im vierten Quartal 2020 diesen traurigen Sachverhalt erkannt hat und nicht weiter zu dulden scheint, mahlen die Mühlen der vorgelagerten Gerichts- und Vollzugsinstanzen nur langsam und es sind in der Lebensrealität der betroffenen Kinder noch kaum wesentliche Veränderungen im Vergleich zur Zeit vor der Revision erkennbar.

Der Dachverband für gemeinsame Elternschaft GeCoBi ist im Rahmen einer Forschungsarbeit der Frage nachgegangen, warum dem so ist.
Ergebnis ist das hier veröffentlichte Forschungspapier

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