Elterliche Verantwortung

Das Hauptziel unseres Dachverbandes ist es, allen Kindern in der Schweiz eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Die gemeinsame Elternschaft soll auch dann noch möglich sein, wenn die Eltern nicht mehr zusammen leben.

Dazu haben die Gründerorganisationen der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) zum Vätertag 2007 ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung als Regelfall vorgestellt.

Es gibt zahlreiche gute Gründe, die für die gemeinsame Elternschaft auch nach einer Trennung oder Scheidung sprechen. Wir haben die Argumente dafür in einer Reihe von Dokumenten zusammen gestellt.

Unser Gesetzentwurf besteht aus zwei zentralen Elementen, die das Herz der gemeinsamen elterlichen Verantwortung ausmachen:

In den beiden Rubriken stellen wir diese zentralen Konzepte vor. Darüber hinaus haben dort wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse, auf deren Grundlage der Gesetzestext formuliert wurde, zusammengestellt.

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