GeCoBi-Position zum Gesetzentwurf des Bundesrates

GeCoBi-Position zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Grundsätzlich geht der Entwurf des Bundesrates in die richtige Richtung. Er beseitigt formelle Mängel in der schweizerischen Gesetzgebung, die bisher weder in Einklang mit der Bundesverfassung noch mit den Menschen- und Kinderrechten steht. Wir begrüssen die rechtliche Gleichstellung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern, von Mutter und Vater sowie deren Vorrang bei der Gestaltung ihrer Lebensumstände nach einer Trennung.

Dennoch hat der Entwurf gravierende Lücken, die dessen Wirksamkeit grundsätzlich in Frage stellen. Insbesondere die Möglichkeit, dass ein Gericht ohne weiteres die elterliche Verantwortung aberkennen kann, ist äusserst problematisch. Er macht es den Gerichten allzu einfach, im Falle von Streitigkeiten einem Elternteil die elterliche Verantwortung zu entziehen. Dies ist weder mit dem Geist der Vorlage noch mit wesentlichen Aufgaben der Rechtssetzung wie Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit vereinbar. Anstatt Streitigkeiten durch Gerichtsverfahren entscheiden zu wollen, sollen zerstrittene Eltern über den Weg einer angeordneten Vermittlung wieder lernen, miteinander im Interesse der Kinder zu kommunizieren.

Die Schweiz hat internationale Abkommen ratifiziert, die genau dies im Falle von grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten vorsehen. Wir verlangen, dass dieser kinder- und elternfreundliche Lösungsansatz auch im Schweizer Recht verankert wird. Dazu bedarf es einer expliziten Festschreibung der gemeinsamen Elternschaft mit der paritätischen Betreuung als Grundsatz im Gesetz. Darauf aufbauend sollen Eltern – auch zerstrittene Eltern – dazu gebracht werden, ein für sie und ihre Kinder stimmiges Betreuungs- und Erziehungskonzept zu erarbeiten. Dieses Prinzip hat sich bereits vielfach bewährt und soll deshalb auch im Schweizer Recht verankert werden.

Bei GeCoBi begrüssen wir, dass die grundlose Verweigerung der Beziehung zwischen Kind und nicht obhutsberechtigtem Elternteil unter Strafe gestellt werden soll. Wir verlangen, dass auch die Beihilfe dazu bestraft wird. Dazu bedarf es griffiger, nicht umgehbarer Formulierungen. Darüber hinaus fordern wir eine Strafnorm gegen die induzierte elterliche Entfremdung (PAS).

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Oliver Hunziker administrator

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