Kategorien-Archiv Unkategorisiert

Das «Kindeswohl» im Spannungsfeld der elterlichen Trennung und Eltern-Kind-Entfremdung

Podiumsdiskussion am 25. April 2024 ab 18.30 im Lavaterhaus in Zürich. weiterlesen

10 Jahre ICSP

Der International Council on Shared Parenting ICSP feierte am 22. Februar seinen 10. Geburtstag.
Diese Organisation kümmert sich international um die Vernetzung von Fachleuten, Wissenschaftlern und Beratungsorganisationen im Themenfel der gemeinsamen Elternschaft. Mit mittlerweile 6 internationalen Konferenzen und mehreren regionalen Konferenzen hat sich der ICSP international einen sehr guten Ruf erarbeitet.

Aus Anlass des Jubiläums veröffentlichte die Organisation eine Medienmitteilung die wir hier sehr gerne teilen.

Ferner wurde bekannt gegeben, dass von der letzten Konferenz im Frühling 2023 in Athen Videoaufzeichnungen gibt.
Diese waren bislang nur den registrierten Teilnehmern zugänglich, sind jetzt aber für jedermann gratis verfügbar.
Über 100 Referate von international bekannten Fachpersonen im Feld der gemeinsamen Elternschaft bilden ein gewaltiges Reservoir an Wissen und Erfahrung.
Wer sich für dieses Videoarchiv interessiert, findet den Weg dazu hier

Ausserdem kündigt der ICSP eine Onlinekonferenz für den 3. Mai an. Dort wird das Jubiläum offiziell gefeiert, durch einen Reigen von Videobeiträgen von Fachpersonen aus aller Welt, die über die Fortschritte im Familienrecht in ihrem jeweiligen Land berichten.
Informationen dazu sind demnächst auf der Website des ICSP verfügbar.

 

Parlamentarische Initiative 21.449

Rechtskommission des Ständerates stimmt der PA 21.449 zu. weiterlesen

GeCoBi-Position zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Grundsätzlich geht der Entwurf des Bundesrates in die richtige Richtung. Er beseitigt formelle Mängel in der schweizerischen Gesetzgebung, die bisher weder in Einklang mit der Bundesverfassung noch mit den Menschen- und Kinderrechten steht. Wir begrüssen die rechtliche Gleichstellung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern, von Mutter und Vater sowie deren Vorrang bei der Gestaltung ihrer Lebensumstände nach einer Trennung. weiterlesen

Gesetzentwurf elterliche Sorge: Ein Etikettenschwindel

GeCoBi hat den bundesrätlichen Gesetzentwurf für die gemeinsame elterliche Sorge gründlich geprüft. Das Resultat ist ernüchternd: Er hält in keiner Weise, was er verspricht – in Gegenteil.

Die Aufmerksamkeit war gross, als der Bunderat nach mehr als drei Jahren Bedenkzeit Ende Januar endlich einen Gesetzentwurf für die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung vorgelegt hat. Als letztes Land in Europa will nun auch die Schweizer Regierung die Diskriminierung von Vätern und unverheirateten Kindern beseitigen – und damit einem Anliegen der grossen Mehrheit des Parlaments und der Bevölkerung entsprechen.

Einfacher Sorgerechtsentzug dank ‚Kindeswohl’ 
In der Zwischenzeit haben die Experten von GeCoBi den vorgeschlagenen Text auf Herz und Nieren geprüft. «Die Enttäuschung überwiegt», so Michael De Luigi, Dossierverantwortlicher bei GeCoBi. «Kommt dieser Entwurf unverändert ins Gesetzbuch, wird sich am Alltag der Betroffenen kaum etwas verändern.» Die Gleichstellung der Eltern bei der Kindererziehung ist lediglich formaler Natur. In Streitfällen kann das Gericht unter Berufung auf den höchst problematischen Begriff ‚Kindeswohl’ ohne weiteres einem Elternteil die elterliche Verantwortung entziehen.

Streit vor Gericht weiterhin einziges Mittel zur Konfliktlösung 
Der Entwurf enthält keinerlei verbindliche Vorgaben zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, wie sie sich in vielen Ländern bereits bestens bewährt haben. Vielmehr setzt er weiterhin auf den Streit vor Gericht – was erwiesenermassen einen Konflikt zwischen den Eltern verstärkt und verlängert. Dies mag im Interesse der Scheidungsindustrie liegen – jedoch nicht in jenem der betroffenen Kinder. Völlig widersprüchlich ist auch, dass der Bundesrat internationale Abkommen unterschrieben hat, die in grenzüberschreitenden Scheidungskonflikten den Einsatz mediativer Ansätze zur Konfliktlösung vorschreiben. Im Inland setzt er jedoch weiter auf den Kampf vor Gericht als privilegiertes Mittel zum Austragen von Sorgerechtsstreitigkeiten.

Abschied von rechtsstaatlichen Grundsätzen 
Je nach Gutdünken können Gerichte verschiedene Mittel einsetzen, um zerstrittene Eltern zu Kooperation zu motivieren – verbindlich ist jedoch keines davon. Wenn Gerichte einen so grossen Ermessensspielraum erhalten und damit die Verfahren von Richter zu Richter völlig unterschiedlich ablaufen, wird eine Gerichtsentscheidung zur Lotterie – Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind nicht mehr gegeben. «Wird dieser Entwurf Wirklichkeit, so werden weitere Generationen von Scheidungskindern von unnötigen Trennungskriegen traumatisiert. Wir brauchen konkrete Verbesserungen für von Trennung und Scheidung betroffene Mütter, Väter und Kinder – keine wohlklingende, aber hohle Gesetzesprosa.», so De Luigi.

Die Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) ist der Dachverband von 13 Organisationen und engagierten Einzelpersonen aus der ganzen Schweiz, die sich für die Gleichstellung der Eltern bei der Kindererziehung auch nach Trennung oder Scheidung einsetzen.

Lesen Sie auch unsere ausführliche Position .

GeCoBi-Aktionstag 17. Mai 2008

Am 17. Mai 2008 haben Hunderte von Menschen gemeinsam die Gründung von GeCoBi in Bern gefeiert. Sie sind zusammen gekommen, um für die gemeinsame Elternschaft in der Schweiz einzustehen.

Auf diesen Seiten finden Sie Berichte, Videos, Texte und Bilder über diesen historischen Tag.

Reden am 17. Mai 2008 

 

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