Postulat Fluri – „Zugang zur Information über die elterliche Sorge“

Postulat Fluri – „Zugang zur Information über die elterliche Sorge“

Bundesrat bestätigt die Verabschiedung des Berichts zum Postulat 16.3317 von Kurt Fluri

Mit dem Postulat 16.3317 Fluri «Kindesschutzmassnahmen. Informationsfluss sicherstellen, Kundenservice stärken» wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht vertieft zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass die Verwaltung, insbesondere die Einwohnerdienste, über aktuelle Informationen zur elterlichen Sorge und zu Kindesschutzmassnahmen verfügt.

Im Bericht werden im Sinne einer Auslegeordnung vier verschiedene Lösungsansätze darge-stellt: Die Einführung einer Sorgerechtsbestätigung, die Einführung eines obligatorischen Eintrags in den Pass des Kindes sowie die Aufnahme der Information über die elterliche Sorge in ein bestehendes oder neu zu schaffendes Register auf Bundesstufe bzw. in ein be-stehendes Register auf kantonaler Stufe. Der Bundesrat kommt dabei zum Schluss, dass die Registerlösung auf der kantonalen Ebene weiterzuverfolgen sei.

GeCoBi erachtet diesen Schritt als sehr wichtig. Mit der umfassenden Verfügbarkeit dieser Information werden überraschende Umzüge, das Schaffen von Fakten gegen den Willen des anderen Elternteil sowie weitere Vorbereitungsmassnahmen für einen möglichen Entzug des Kindes deutlich erschwert, was grundsätzlich zu begrüssen ist. Die Umsetzung erscheint wenig komplex, mögliche Datenschutzbedenken sollten hier gegenüber dem Nutzen klar zurück gestellt werden.

Medienmitteilung vom 31. März 2021            Postulatsbericht

 

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Oliver Hunziker administrator

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