Verkehrt herum!

Verkehrt herum!

Der Entscheid des Bundesrates, bis auf weiteres keinen Gesetzesvorschlag zur gemeinsamen elterlichen Sorge im Regelfall zu verabschieden, ist nicht zu rechtfertigen. Es ist ein Sieg jener Kräfte, welche die Gleichstellung von Vater und Mutter aus ideologischen Gründen zu verhindern suchen. GeCoBi hat deshalb das folgende Mediencommuniqué veröffentlicht:

Seit bald acht Jahren bastelt der Bundesrat nun an der Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Seit zwei Jahren verspricht der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzustellen.

Und jetzt soll aus einer klar fokussierten Vorlage die schon mehrheitsfähig war ein politisches Flickwerk gebaut werden. Vorgeblich unter dem Mäntelchen „Mehrheitsfähigkeit“ wird hier ein Thema gebodigt, welches sich wohl auf keine andere Art mehr stoppen lässt. Die Mehrheit der Bevölkerung und die Mehrheit der Parlamentarier hat sich längst für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ausgesprochen. Mit dem durchsichtigen Trick, das Sorgerecht mit dem Unterhalt zu verbinden, soll nun das Unvermeidliche nochmals mehrere Jahre aufgeschoben werden. Ziel ist es offenbar, alte Grabenkriege wieder aufzubrechen. Die Tatsache, dass wir seit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes vom Dezember 2009 in diesem Bereich ein rechtliches Vakuum haben, weil die bestehenden Gesetze gegen die Menschenrechte verstossen, scheint den Bundesrat nicht zu kümmern.

Dabei hat der Bundesrat offenbar noch immer nicht begriffen, dass dieser Weg genau verkehrt herum läuft. Die gemeinsame elterliche Verantwortung so wie GeCoBi diese schon seit Jahren fordert, setzt eben voraus, dass sich beide Elternteile gemeinsam die Verantwortung teilen. Dabei sollen auch beide Elternteile bei der Trennung die Möglichkeit haben, sowohl Betreuung wie auch Unterhalt zu übernehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ausgangslage beim Sorgerecht für beide Elternteile gleich ist. Die heutige Regelung benachteiligt klar und krass die Väter, welche ohne Zustimmung der Mutter keine Möglichkeit haben, die elterliche Sorge zu erhalten, bzw. behalten. Umgekehrt fördert sie auch die Zementierung der alten Gesellschaftsbilder, sie führt nämlich fast zwangsläufig dazu, dass die geschiedene Frau in die Kinderbetreuung gedrängt wird, während der geschiedene Mann voll arbeiten muss, da ihn die Alimenten Zahlungen dazu verpflichten. Gerade Väter, die ihre Vaterrolle wahrnehmen wollen, werden dadurch aus dem Leben der Kinder verdrängt.

Würde der Gesetzgeber stattdessen im Trennungs- und Scheidungsfall darauf beharren, dass die beiden Elternteile gemeinsam eine tragfähige Lösung für Betreuung und Unterhalt finden, würde er diesen Eltern dazu auch entsprechende Hilfe (Mediation etc) zur Verfügung stellen, wären wesentlich mehr positive Lösungen für alle Beteiligten zu erwarten.

Das Recht des Kindes auf seine beiden Eltern ist ein Menschenrecht des Kindes. Dieses von einer finanziellen Regelung abhängig zu machen, bedeutet, das Pferd am Schwanz aufzuzäumen.

Oliver Hunziker
Präsident GeCoBi

13.1.2011

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Oliver Hunziker administrator

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