Gemeinsame Elternschaft auch im Steuerrecht!

Gemeinsame Elternschaft auch im Steuerrecht!

Im Rahmen der Vernehmlassung zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern, das am 15.4.09 endete, hat auch GeCoBi Stellung bezogen. Die Ausgestaltung der steuerlichen Belastung von Eltern und Familien ist ein wichtiger Hebel in der Familienpolitik. Steuerliche Anreize wirken sich nicht nur auf die Finanzen der Betroffenen aus, sondern sind auch Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung bestimmter Verhaltensweisen. Deshalb verlangt GeCoBi auch auf dem Gebiet des Steuerrechts die Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft für nicht miteinander verheiratete Eltern.
Für GeCoBi besteht ein natürlicher Vorrang beider Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Staatliche Anreize zur einseitigen Förderung der Fremdbetreuung lehnen wir deshalb ab. Stattdessen sollte der Staat viel mehr tun, um den Eltern eine Wahlfreiheit zwischen eigener und fremder Betreuung zu bieten. In Bezug auf die Revision des Steuerrechtes schlagen wir deshalb die Einführung einer nachhaltig spürbaren Steuergutschrift für Kinder vor, kombiniert mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Existenzminimums des Kindes. Dies käme auch den Eltern mit mittlerem, geringem oder gar keinem Einkommen zugute. Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer Sorge sollen von den steuerlichen Vergünstigungen für Kinder in Funktion ihres Anteils an der Betreuung profitieren können.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.

Über den Autor

Oliver Hunziker administrator

German