Unterhaltsdebatte in der Rechtskommission des NR

Unterhaltsdebatte in der Rechtskommission des NR

Der bundesrätliche Vorschlag zu Neuregelung der Unterhaltsbeiträge für Kinder hat die Rechtskommission des Nationalrates erreicht. Gegenüber seiner ersten Vorstellung hat er nach der Vernehmlassung kaum Änderungen – und schon gar keine Verbesserungen – erfahren. Wir hatten im Rahmen der Beratungen der Rechtskommission jedoch die Gelegenheit, unsere Vorstellungen einer einfachen und fairen Regelung des Kindesunterhalts in diesem Gremium zu präsentieren.

Der GeCoBi-Vorschlag zur Regelung des Kindesunterhaltes stellt die praktische Umsetzung des Prinzips der gemeinsamen Elternschaft dar. Er baut auf der einfachen Tatsache auf, dass ein Kind grundsätzlich zwei Elternteile hat, die für es zu sorgen verpflichtet sind. Aufgrund des Diskriminierungsverbotes in der Verfassung haben diese beiden Elternteile auch die gleichen Rechte und Pflichten – insbesondere in Bezug auf die Betreuungspflicht und das Recht, einen Beruf auszuüben. Daraus ergibt sich eine je hälftige Verpflichtung, für die kindlichen Bedürfnisse nach Pflege und Unterhalt aufzukommen. Natürlich wollen oder können (noch) nicht alle Eltern ein hälftiges Betreuungsmodell leben. Dieses stellt jedoch ein ausgezeichneter Ausgangspunkt für Verhandlungen dar, um selbst zu akzeptablen, jedoch individuell auf das Elternpaar zugeschnittenen Lösungen zu gelangen.

Empfehlungen an die Rechtskommission

In diesem Papier stellen wir die konkrete Umsetzung unseres Ansatzes vor. Es enthält zahlreiche Rechenbeispiele für typische Trennungsfälle. Sie alle belegen die praktische Umsetzbarkeit unseres Ansatzes.

Über den Autor

Oliver Hunziker administrator

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