Revision Unterhaltsrecht

Revision Unterhaltsrecht

Im Jahr 2014 hat das Parlament auf Geheiss des Bundesrates über eine Revision des Unterhaltsrechts zu befinden. Wir haben eine eigene, ausführliche Vorstellung darüber, wie ein zeitgemässes, einfaches aber dennoch gerechtes Unterhaltsrecht auszusehen hat.

Das Grundprinzip ist eben so einfach wie einleuchtend: Ein Kind hat zwei Elternteile, und beide sind grundsätzlich zu gleichen Teilen für alle Belange ihres oder ihrer gemeinsamen Kinder verantwortlich – sei dies das Bedürfnis nach Betreuung, nach Erziehung oder nach Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder Gesundheit.

Daraus leitet sich grundsätzlich eine jeweils hälftige Betreuungs- und Versorgungspflicht jeden Elternteils ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nun automatisch alle Eltern das Wechselmodell leben sollen – nur jene, die dies möchten. Für die anderen, die dies nicht können oder wollen, dient die hälftige Verpflichtung als Ausgangspunkt für die Bemessung der Ausgleichszahlung an jenen Elternteil, der eine überanteilige Betreuungsleistung erbringt. Wer also nicht oder weniger betreut, als er soll, der zahlt.

Dieses Modell berücksichtigt nicht nur den Wunsch und die Verpflichtung vieler Eltern nach einer engen Beziehung zu ihren Kindern, sondern auch die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit – auch für Mütter, denen häufig noch die Rolle der Kinderbetreuerin zugeschoben wird. Im Gegensatz zum  dirigistischen Modell der aktuellen Rechtspraxis (das auch nach der Revision weiterhin – und sogar verschärft – gelten soll) ist unser Ansatz nicht-sexistisch: Weder zemeniert er die Ernährer-Rolle für Väter, noch macht er aus Müttern abhängige Alimenten- (und eventuell sogar Sozialhilfe-) Empfängerinnen.

Zur aktuellen Revision haben wir detaillierte Vorschläge ausgearbeitet. Diese finden sich in den folgenden Dokumenten wieder:

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Oliver Hunziker administrator

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