Argumente

Das Konzept der gemeinsamen elterlichen Verantwortung (geV) ist eine Weiterentwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge (geS).  Die geV trägt der häufig vorgebrachten Kritik an der geS Rechnung. Die geS beschränkt sich auf eine rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter. Die geV hingegen geht darüber hinaus, indem sie zwei wesentliche Aspekte des konkreten Alltagslebens integriert: Die Verteilung der Betreuungsaufgaben sowie die Lösung von Konflikten. Dabei greift sie auf zwei bewährte Konzepte zurück: Die angeordnete Vermittlung (wie sie z.B. im deutschen Bundesland Baden-Württemberg flächendeckend eingeführt wird) sowie die paritätische Betreuung als Ausgangspunkt für eine individuelle, massgeschneiderte Aufteilung der Betreuungsleistungen.

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Dokumente, welche die Argumente und Begründungen für die gemeinsame elterliche Verantwortung erläutern.

Weitere Erläuterungen zu den Konzepten der angeordneten Vermittlung und der paritätischen Betreuung finden sie auf den entsprechenden Seiten unserer Homepage.

 

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