Die Rechtskommission hat an ihrer Sitzung vom 23. Mai 2025 zu zwei wesentlichen Themen Stellung genommen.
Stärkung der alternierenden Obhut
Die Kommission hat ihre Arbeiten an einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449, «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern», abgeschlossen. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, eine gleichmässige Beteiligung beider Elternteile an der Kinderbetreuung zu fördern, wenn die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und es ihnen nicht gelingt, sich auf ein Betreuungsmodell zu einigen. Dazu stellt die Kommission zwei Varianten der Umsetzung zur Diskussion. Die Vernehmlassung dazu wird noch vor der Sommerpause eröffnet.
Gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt für Kinder unverheirateter Eltern
Die Kommission hält trotz des abweichenden Votums ihrer ständerätlichen Schwesterkommission an ihrer ursprünglichen Position fest und hat einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative Nantermod 24.419 , «Kinder unverheirateter Eltern. Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt», Folge zu geben. Die Kommission möchte, dass Eltern die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Initiative geht nun in den Nationalrat, der darüber zu entscheiden hat, ob er der Initiative Folge gibt.